Google ermöglicht „Vorübergehend geschlossen“- Kennzeichnung für Geschäfts­schließungen infolge von COVID-19

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Immer mehr Unternehmen müssen ihre physischen Niederlassungen infolge der COVID-19-Pandemie schließen. Google rät dringend dazu, ihren Eintrag auf Google My Business (GMB) entsprechend zu aktualisieren. Am 16. März habe ich in meinem Blog einige der kurzfristigen Maßnahmen genannt, die Unternehmen bei ihren GMB-Listings ergreifen sollten. Seitdem hat Google bekannt gegeben, dass Unternehmen in ihrem GMB-Eintrag jetzt die Option „Vorübergehend geschlossen“ zur Verfügung steht. Dazu sagt CEO Sundar Pichai:

Auf Grundlage der von den Behörden bereitgestellten Daten wird jetzt in der Google-Suche und auf Google Maps angezeigt, wenn eine Einrichtung, wie eine Schule oder ein Geschäft, vorübergehend geschlossen ist. In den kommenden Tagen werden wir Unternehmen die Möglichkeit geben, sich auf Google My Business ganz einfach als „Vorübergehend geschlossen“ einzutragen.“

Google hat eine Anleitung dazu veröffentlicht, wie Unternehmen diese Kennzeichnung vornehmen können. Weitere Details dazu finden Sie unter diesem Link. Wenn Ihr Unternehmen wegen COVID-19 geschlossen hat oder schließen wird, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  • Vermeiden Sie es, dem Namen Ihres Unternehmens auf GMB manuell eine „Vorübergehend geschlossen“-Nachricht hinzuzufügen. Das könnte Google zu der Annahme verleiten, dass Ihr Standort aus einem anderen Grund geschlossen wurde, was zu einer Deaktivierung Ihres GMB-Kontos führen könnte.
  • Aktualisieren Sie stattdessen Ihre Geschäftszeiten, um zu zeigen, dass Ihr Standort geschlossen ist.
  • Befolgen Sie die Anleitung von Google, um die Kennzeichnung „Vorübergehend geschlossen“ zu setzen.
  • Bearbeiten Sie alle Elemente Ihres GMB-Eintrags außer den Geschäftszeiten wie in meinem Blog-Post vom 16. März beschrieben.

Wenn Ihr Standort geschlossen ist, Sie jedoch immer noch Essen zum Mitnehmen und Lieferservice anbieten, ist es am besten, das Unternehmen nicht als vorübergehend geschlossen zu kennzeichnen. Es empfiehlt sich vielmehr, in Ihrem GMB-Eintrag eindeutig darauf zu verweisen, dass Sie ausschließlich Speisen zur Mitnahme/Lieferung anbieten, da kein Publikumsverkehr möglich ist.

Über weitere Ereignisse im Zusammenhang mit COVID-19 werden wir Sie umgehend informieren und Handlungsempfehlungen aussprechen. Neue Erkenntnisse finden Sie immer an dieser Stelle.

„Bitte beachten Sie, dass Google die Nachfrage und Kapazität in dieser dynamischen Situation reguliert, indem bestimmte Funktionen vorübergehend eingestellt werden. Nähere Informationen zur Verfügbarkeit der Funktionen zum Managed Service für GMB-Kommunikation erhalten Sie von unserem Team.“

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